Was das Gesetz verlangt

Was bisher Kür war, ist seit dem 2. Februar 2025 Pflicht: Art. 4 der europäischen KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Entscheidend ist das Wort Betreiber: Die Pflicht trifft nicht nur KI-Hersteller, sondern jedes mittelständische Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt.

Drei Punkte verdienen Betonung. Erstens gilt die Pflicht für alle KI-Systeme, nicht nur für Hochrisiko-Anwendungen – auch der alltägliche Einsatz von Chat-Assistenten fällt darunter. Zweitens erfasst sie neben eigenem Personal auch Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten, etwa Dienstleister und Freelancer. Drittens definiert Art. 3 Nr. 56 der Verordnung KI-Kompetenz breit: als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden von KI bewusst zu werden. Es geht also um Urteilsvermögen, nicht um Programmierkurse.

Wie viele Unternehmen das betrifft, zeigt der Blick in die Statistik: Laut ifo Institut setzten im Mai 2026 bereits 54,5 Prozent der Unternehmen in Deutschland KI ein – die Pflicht gilt damit für die Mehrheit der Wirtschaft. Die Schulungsrealität sieht anders aus: Nur 20 Prozent der Berufstätigen wurden jemals von ihrem Arbeitgeber zu KI geschult, und 43 Prozent der Unternehmen bieten keinerlei KI-Schulungen an (Bitkom, 2025). Zwischen Rechtslage und Praxis klafft also eine erhebliche Lücke.

Was die EU-Kommission klargestellt hat

Die EU-Kommission hat zentrale Praxisfragen in ihren FAQ zur AI Literacy beantwortet (Stand November 2025) und sammelt Praxisbeispiele von Unternehmen in einem öffentlichen „Living Repository“. Die wichtigsten Klarstellungen:

  • Kein Zertifikatszwang: Weder Pflichtzertifikate noch Prüfungen sind vorgeschrieben; es gilt ausdrücklich „no one size fits all“.
  • Kontextabhängig: Das „ausreichende Maß“ richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext der jeweiligen Person.
  • Interne Dokumentation genügt: Wer Schulungen, Teilnehmer und Inhalte intern nachvollziehbar dokumentiert, ist nachweisfähig.
  • Aufsicht ab dem 2. August 2026 durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden; eine eigene EU-Bußgeldnorm für Art. 4 gibt es nicht.

Der fehlende Bußgeldtatbestand ist allerdings keine Entwarnung: Fehlende Schulung kann als Organisationsverschulden in Haftungsfällen erheblich werden – etwa wenn ungeprüfte KI-Ergebnisse Schäden verursachen. Wie real dieses Risiko ist, zeigt die KPMG-Studie mit der Universität Melbourne (mehr als 48.000 Befragte, 47 Länder, April 2025): 66 Prozent der KI-nutzenden Beschäftigten verlassen sich auf KI-Ergebnisse, ohne sie zu prüfen; 56 Prozent haben dadurch bereits Fehler gemacht.

Der Ausblick: Digital-Omnibus ändert wenig an der Praxis

Mit dem Digital-Omnibus-Paket soll Art. 4 von einer Ergreifens- zu einer Förderpflicht abgeschwächt werden; das Europäische Parlament hat im Juni 2026 zugestimmt, die Verkündung im Amtsblatt stand bei Redaktionsschluss des zugrunde liegenden Whitepapers noch aus. An der betrieblichen Realität ändert das wenig: KI-Schulungen bleiben Marktstandard, Haftungsschutz und Produktivitätsvoraussetzung – unabhängig davon, wie streng die Norm am Ende formuliert ist.

Art. 4 praktisch übersetzt: das Praxisraster

Die abstrakte Pflicht lässt sich in ein konkretes Maßnahmen- und Nachweisraster übersetzen (Orientierung, keine Rechtsberatung). Vier Personengruppen decken die typische Organisation ab:

  • Alle Beschäftigten mit KI-Kontakt: Basis-Schulung zu Funktionsweise und Grenzen generativer KI, Datenschutz und interner KI-Richtlinie. Nachweis: Teilnahmelisten, Agenda, Schulungsdatum, Unterlagen.
  • Power-User und KI-Champions: Vertiefung je Einsatzkontext – Prompting, Qualitätsprüfung von Output, typische Fehlerbilder wie Halluzinationen. Nachweis: Rollenbeschreibung, Vertiefungsnachweis, Community-Protokolle.
  • Führungskräfte und Entscheider: Einsatzentscheidungen und Risikobewertung, Organisation menschlicher Aufsicht, Vorbildfunktion. Nachweis: Freigabeprozesse, dokumentierte Abwägungen.
  • Externe im Auftrag (Dienstleister, Freelancer): Verpflichtung auf die KI-Richtlinie, Einweisung in freigegebene Tools. Nachweis: Vertragsklausel, Einweisungsnachweis.

Der Nachweis ist bewusst niedrigschwellig gehalten: Wer festhält, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde, und die Unterlagen ablegt, erfüllt die Dokumentationsanforderung. Ein wirksames Programm differenziert dabei nach Rollen – nicht alle brauchen dasselbe. Für die Basis-Schulung aller Beschäftigten mit KI-Kontakt haben sich in der Praxis zwei bis vier Stunden plus jährliche Auffrischung bewährt, für Power-User zwei bis drei Vertiefungstage, für Führungskräfte ein halber bis ganzer Tag (Praxisrichtwerte, keine Studienergebnisse).

Pflicht trifft Eigeninteresse

Das Timing könnte besser nicht sein. In der IKT-Erhebung des Statistischen Bundesamts nannten 72 Prozent der Unternehmen ohne KI-Einsatz fehlende Kenntnisse als Hinderungsgrund – Platz 1 mit großem Abstand. Der Bitkom bestätigt die Rangfolge: 53 Prozent der Unternehmen beklagen fehlendes Know-how. Der Engpass der KI-Transformation ist demnach kein Technologie-, sondern ein Kompetenzproblem. Dieselben Schulungen, die Art. 4 erfüllen, schließen genau diese Befähigungslücke und trocknen zugleich die unkontrollierte Schatten-KI-Nutzung aus: Laut KPMG-Studie haben global nur 47 Prozent der Beschäftigten je ein KI-Training erhalten, und nur 40 Prozent berichten von einer GenAI-Richtlinie im Unternehmen. Hinzu kommt der Wunsch der Belegschaft selbst – 61 Prozent der Erwerbstätigen würden sich laut Bitkom gern zu KI fortbilden. Compliance ist hier also kein Kostenblock, sondern der willkommene Anlass, ohnehin Überfälliges zu tun.

Wie Sie pragmatisch starten

Für den Einstieg genügen drei dokumentierte Schritte. Erstens eine kurze KI-Richtlinie Version 1: freigegebene Tools, rote Linien, verständlich formuliert. Zweitens eine Basis-Schulung für alle Beschäftigten mit KI-Kontakt – in der Praxis reichen dafür zwei bis vier Stunden plus jährliche Auffrischung –, sauber dokumentiert als Art.-4-Nachweis. Drittens rollenbezogene Vertiefungen für Power-User und Führungskräfte. Wer Schulungsdatum, Agenda, Inhalte und Teilnehmer festhält, hat den Nachweis bereits erbracht – ganz ohne Zertifikats-Bürokratie.

Binden Sie außerdem den Betriebsrat frühzeitig ein und benennen Sie einen sichtbaren Sponsor in der Geschäftsführung. Beides kostet wenig, beschleunigt aber die Akzeptanz erheblich – und die dokumentierte Einbindung von Betriebsrat und Datenschutz fügt sich nahtlos in das oben skizzierte Nachweisraster ein.

Das vollständige KI-Kompetenzprogramm – mit Zielgruppen-Matrix, Lernformaten, Förderwegen und 90-Tage-Fahrplan – finden Sie im Whitepaper „Der Mensch im KI-Zeitalter“.